Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023
ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486)
in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer
transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen,
soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind
transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von
Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit
Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.